BISS Braunschweig –
Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt
Jeder Mensch hat ein Anrecht auf ein Leben ohne Gewalt! Werden Sie aktiv! Holen Sie Hilfe und Unterstützung!
In Notfällen wenden Sie sich bitte an die Polizei unter 110.
Steinweg 4
38100 Braunschweig
Telefon: 05 31 7 07 52 28
Telefax: 05 31 7 07 53 08
E-Mail: biss-bs[at]t-online[.]de
Öffnungszeiten:
Dienstag 13 – 15 Uhr
Donnerstag 10 – 12 Uhr
Beratungstermine auch außerhalb der Öffnungszeiten, nach Vereinbarung
Was wir bieten
- Nach einem Polizeieinsatz nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf.
- Wir erarbeiten mit Ihnen eine individuelle Sicherheitsplanung für Sie und Ihre Kinder.
- Wir informieren Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten.
- Wir unterstützen Sie bei der Durchführung der anstehenden Schritte.
- Wir informieren Sie über weiterführende Beratungsangebote auch für Ihre Kinder.
Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.
Unterstützen Sie unsere Arbeit mit Ihrer Spende ➔ ➔
Häusliche Gewalt
kann ganz verschiedene
Formen haben, …
… allen gemeinsam ist jedoch, dass Sie diese Gewalt in Ihrem Zuhause erleben; und dass sie von einem Ihnen nahestehenden Menschen ausgeht; von Ihrem Partner, Ihrer Partnerin, einem Familienmitglied oder Mitbewohner. Oft bleibt es nicht bei einem Mal. Gewalt gehört manchmal jahrelang zu einer Beziehung: wird fast „normal“.
Es ist Gewalt, wenn er* Sie:
- beleidigt, erniedrigt, bedroht
- einsperrt und isoliert
- kontrolliert und überwacht (auch digital)
- schlägt, schubst, tritt, würgt
- zum Sex zwingt
- erpresst und droht sich umzubringen, wenn Sie weggehen wollen
* der größte Anteil der Gewalt geht von männlichen Tätern aus, weibliche Täterinnen sind hier mitgemeint
Unabhängig von einem Polizeieinsatz können Sie sich jederzeit an uns wenden: ➜ ➜ ➜
BISS: 0531 / 707 52 28
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (24/7): 116 016
Frauenberatungsstelle: 0531 / 324 04 90
Das Gewaltschutzgesetz
bietet Ihnen folgende Möglichkeiten, sich vor weiterer Gewalt zu schützen:
Wohnungszuweisung
Auf Ihren Antrag hin, kann Ihnen das Gericht die gemeinsame Wohnung für max. 6 Monate zusprechen, auch wenn Ihr Partner der Eigentümer oder Mieter ist.
Kontakt- und Näherungsverbot
Das Gericht kann dem Täter verbieten:
- die Wohnung zu betreten
- sich Ihnen oder der Wohnung bis auf eine bestimmte Entfernung zu nähern
- Orte aufzusuchen, an denen Sie oder Ihre Kinder sich regelmäßig aufhalten, z.B. an Ihrem Arbeitsplatz oder Schule oder dem Kindergarten
- Kontakt mit Ihnen aufzunehmen, z.B. über Anrufe, Briefe, auch digital oder über Dritte
Links
Frauenberatungsstelle Braunschweig
www.frauenberatungsstelle-bs.de
Frauenhaus Braunschweig
www.frauenhaus-braunschweig.de
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen – 116 016
www.hilfetelefon.de
Kontakt
BISS Braunschweig
Träger: Frauenberatungsstelle e.V.
Steinweg 4
38100 Braunschweig
Telefon: 0531 / 707 52 28
E-Mail: biss-bs{ät}t-online.de